Schweizer Vereinigung für die Abschaffung der Tierversuche

Am 27. September 2019 hat das Parlament das revidierte Jagdgesetz endgültig verabschiedet. Die Revision befriedigt offensichtlich niemanden vorbehaltlos. Eine nicht enden wollende Debatte und Nein-Stimmen aus allen Parteien sind Zeichen dafür. Gegen das Gesetz ist erfolgreich das Referendum ergriffen worden. Die ursprünglich auf den 17. Mai angesetzte Abstimmung ist auf den 27. September 2020 verschoben worden.
Das missratene Jagdgesetz bringt wildlebende Tierarten noch stärker in Bedrängnis. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben. Selbst in Wildtierschutzgebieten wird geschützten Tieren nachgestellt. Statt den Umgang mit dem Wolf pragmatisch zu regeln, gefährdet das neue Gesetz den Artenschutz in der Schweiz. Nur ein «Nein» sichert den Schutz von Biber, Höckerschwan, Luchs und weiteren Tierarten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Trägervereins: www.jagdgesetz-nein.ch